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Noch immer sind viele Internetseiten nicht Gesetzeskonform

10.03.2007
Obwohl das E-Commerce-Gesetz in dieser Form schon seit 2005 besteht, fehlen bei zahlreichen Internet-Auftritten die gesetzlichen Angaben.

Einige findige Rechtsanwälte haben sich eine lukrative Einkommensquelle geschaffen. Durch die Gründung von entsprechenden Vereinen und die kostenpflichtige Abmahnung der Seitenbetreiber werden hier ungerechtfertigte Einnahmen erzielt.

Ihre Internetseiten entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes.

Sie betreiben gesetzwidriges Internetbusiness.

Ihr Impressum entspricht nicht den gesetzlichen Anforderung.



So - oder so ähnlich könnte es auch in einem Rechtsanwalts-Schreiben an Sie stehen, wenn die entprechenden Daten auf Ihrer Internetseite nicht "gesetzeskonform" sind. Darunter steht dann gleich ein Betrag für die Kosten des Rechtsanwaltes, die sein Einschreiten verursacht hat und eine entsprechende Drohung für den Fall der Nichtentsprechung. Dann ist nämlich mit einer Klage beim zuständigen Landesgericht zu rechnen, was mit noch höheren Kosten verbunden wäre.

Hier ein Muster dieses Aufforderungsschreiben
und der Verpflichtungserklärung.



Bei dieser ganzen Sache geht es um die Informationspflichten laut E-Commerce-Gesetz [§5 Abs. 1], welche bestimmte Angaben enthalten müssen.

Darunter fallen auf alle Fälle:
- sämtliche Kontakt-Möglichkeiten
  (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Fax, etc.)
- der vollständige Name des Inhabers bzw. der Rechtsform
  (zB: GmbH, etc.)
- ggf. die Firmenbuchnummer und das zuständige Gericht
- die Kammerzugehörigkeit
- die gewerberechtlichen Vorschriften
  sowie der Zugang zu diesen (Link)
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Hier finden Sie die gesamten Impressumsvorschriften
(Quelle: Wirtschaftskammer Österreich).

Tipps:
Überprüfen Sie Ihre Homepage unbedingt auf ECG-Konformität!

Falls durch den "Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet" bereits eine Klage oder eine Verwaltungsstrafe gegen Sie eingeleitet wurde, so kontaktieren Sie auf alle Fälle Ihre Wirtschaftskammer! Die Wirtschaftskammer bietet ihren Mitgliedern im Fall einer Klage durch den Verein eine entsprechende Beratung und Hilfestellung.

weiterführende Links:
Internet 4 Jurists: Internet & Recht - Gesetzliche Grundlagen
Internet 4 Jurists: E-Commerce-Gesetz
Internet 4 Jurists: Das Abmahnwesen
Schutzverband: Massenabmahnungen durch "Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität"
Forum: Verstoß gegen das E-Commerce Gesetz (Österreich)
OTS: Webseitenbetreiber, aufgepasst: Abmahnwelle im Internet rollt wieder!
Ombudsmann: Der Internet Ombudsmann
Fotografen: Klage wegen mangelhaftem Web-Impressum?
WKO: Wirtschaftskammer Österreich

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